AfD-Fraktion in Baden-Württemberg: Aufstieg zur Opposition mit Anlaufproblemen

02.04.2026


Nach ihrem deutlichen Zugewinn bei der Landtagswahl steht die AfD im Südwesten vor einem tiefgreifenden Umbau ihrer Strukturen. Die Fraktion in Stuttgart hat sich von 17 auf 35 Sitze verdoppelt und wird im neuen Landtag die größte Oppositionsfraktion stellen. Co-Parteichef Emil Sänze sprach in Stuttgart von einem organisatorischen Kraftakt, weil rund 20 neue Abgeordnete auf ihre Arbeit im Parlament vorbereitet werden müssen.

In mehreren Treffen sollen die Neulinge mit Abläufen und Regeln des Landtagsbetriebs vertraut gemacht werden. Nach Angaben von Sänze geht es dabei sowohl um Verwaltungsfragen als auch um die programmatische Ausrichtung für die kommende Legislaturperiode. Die Führung der Landespartei will gleichzeitig eine klarere Linie etablieren und die Arbeit der Mandatsträger stärker koordinieren.

Ein zentrales Ziel ist eine engere Vernetzung über alle politischen Ebenen hinweg. Abgeordnete aus Baden-Württemberg, die im EU-Parlament, im Bundestag oder im Landtag vertreten sind, sollen nach dem Willen der Landespartei künftig geschlossener auftreten. Landeschef Markus Frohnmaier verweist darauf, dass die AfD in dieser Größenordnung im Südwesten bislang nicht präsent war – und dass Strukturen und Kommunikation deshalb neu justiert werden müssen.

Gleichzeitig versucht die Partei, interne Konflikte hinter sich zu lassen. Frohnmaier betont zwar, personelle Entscheidungen müsse die Fraktion selbst treffen, machte aber öffentlich deutlich, dass er Martin Rothweiler aus Villingen-Schwenningen als neuen Fraktionsvorsitzenden favorisiert. Der bisherige Fraktionschef Anton Baron hatte sich zuvor wenig begeistert zu diesem Vorschlag geäußert. Spätestens bis Ende April soll sich die deutlich vergrößerte Fraktion konstituieren und damit die formale Grundlage für ihre Rolle als stärkste Kraft der Opposition im baden-württembergischen Landtag legen.

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Verwechslung mit Folgen: Revisionsdaten landen bei Lokalzeitung

02.04.2026


Ein Versehen bei der Vorbereitung einer Medienkonferenz zur Staatsrechnung 2025 hat den Kanton Appenzell Innerrhoden in eine heikle Lage gebracht. Statt nur der vorgesehenen Powerpoint-Präsentation erhielten anwesende Journalistinnen und Journalisten auf einem USB-Stick über 150 interne Dokumente mit hochsensiblen Informationen. Betroffen waren unter anderem Lohnlisten von Kantonsangestellten, Schuldnerverzeichnisse über insgesamt 2,7 Millionen Franken sowie Daten zu Personen, die auf der Fahndungsliste der Polizei stehen.

Der Vorfall wurde von der «Appenzeller Zeitung» publik gemacht, deren Redaktor den Stick nach der Medienkonferenz am 18. März mitgenommen und später am Computer angeschlossen hatte. Neben den Präsentationsfolien fand er detaillierte Angaben zu Arbeitspensen, Überstunden und Lohnstufen des Staatspersonals, Auskünfte zu kantonalen Studiendarlehen inklusive Wohnsituation und finanziellen Verpflichtungen der Studierenden sowie eine 159-seitige Übersicht über Firmen, Privatpersonen und Behörden mit offenen Forderungen gegenüber dem Kanton. Diese Daten waren ursprünglich für eine externe Revisionsstelle bestimmt.

Laut Landammann Roland Dähler handelt es sich um einen «tragischen Fehler und menschliches Fehlverhalten». Ein leitender Mitarbeiter der Finanzverwaltung soll es versäumt haben, die Revisionsdaten vom Stick zu löschen, bevor dieser an die Medien ausgegeben wurde. Bisher sei es gängige Praxis gewesen, externe Prüfer per USB-Stick zu beliefern, da diese keinen Zugriff auf das kantonale Netzwerk hätten. Der fehlbare Mitarbeiter soll nach derzeitigen Angaben nicht entlassen werden, dennoch stehen disziplinarische Massnahmen im Raum.

Die Redaktion der «Appenzeller Zeitung» gab den USB-Stick nach Bekanntwerden der Panne an die Behörden zurück und betonte, keine Kopien der Datensätze angefertigt zu haben. Damit seien laut Kanton derzeit keine sensiblen Informationen im Umlauf. Gleichwohl dürfte der Fall für Appenzell Innerrhoden ein juristisches und politisches Nachspiel haben. Die St. Galler Strafrechtsprofessorin Monika Simmler bezeichnete den Vorfall als «grob fahrlässig» und wies darauf hin, dass der Kanton seiner Pflicht zum Schutz hochsensibler Daten nicht nachgekommen sei. Die Staatsanwaltschaft wird nun klären müssen, ob Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Weitergabe bestehen – auch wenn Simmler dies für wenig wahrscheinlich hält.