
Ein technischer Defekt in einem Rechenzentrum in Tirol hat am Dienstag weite Teile des österreichischen Bankenverkehrs zeitweise lahmgelegt. Online- und Mobile-Banking, Kartenzahlungen und Bargeldbehebungen funktionierten über Stunden nur eingeschränkt oder gar nicht. Auslöser war nach Angaben von Beteiligten ein Stromproblem während Wartungsarbeiten, das in einem ausgelagerten Rechenzentrum zu einem Serverausfall führte. Zwei zentrale Großrechner, die für Banken und Versicherer arbeiten, gingen dabei vom Netz.
Die Störung traf insbesondere Institute, die ihre IT über einen gemeinsamen externen Dienstleister abwickeln. Betroffen waren unter anderem mehrere Hypo-Landesbanken wie HYPO NOE, Hypo Burgenland und Hypo Vorarlberg, darüber hinaus die Hypo Tirol Bank, die Volksbanken-Gruppe, die bank99, die Bank Burgenland, die Austrian Anadi Bank, Schelhammer Capital, die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank, die Marchfelder Bank und die Dolomitenbank. Bei Sparkasse und Raiffeisen lief der Betrieb hingegen normal, da sie auf eine andere IT-Infrastruktur setzen.
Für Kundinnen und Kunden machte sich der Ausfall ab etwa 13.00 Uhr bemerkbar. Online-Portale und Apps meldeten Fehler, der Zugriff auf Konten war teils gar nicht möglich. Auch Kartenzahlungen im Handel sowie Behebungen an Geldautomaten waren gestört, in manchen Filialen konnten Mitarbeiter nur eingeschränkt arbeiten. Einzelne Kunden berichteten von abgebrochenen Zahlungsvorgängen und rätselhaften Fehlermeldungen. Eine Hypo-Kundin schilderte, sie habe es sowohl am Handy als auch am Computer versucht und jeweils nur eine Fehlermeldung erhalten – für sie wirkte die Situation „sehr mysteriös“.
Die Institute und der betroffene IT-Dienstleister betonen übereinstimmend, dass es sich nicht um einen Cyberangriff gehandelt habe. Hinweise auf einen externen Angriff gebe es nicht, auch die Sicherheit der Kundendaten sei zu keiner Zeit beeinträchtigt gewesen. Die Systeme wurden nach rund sieben Stunden Schritt für Schritt wieder hochgefahren, gegen Dienstagabend liefen die Services laut Hypo Vorarlberg und weiteren Instituten wieder stabil. Der Vorfall legt dennoch offen, wie stark zahlreiche heimische Banken an einer gemeinsamen technischen Infrastruktur hängen – und wie sich ein einzelnes technisches Problem in einem Rechenzentrum in Tirol binnen Minuten zu einem flächendeckenden Ausfall auswachsen kann.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.