
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat den Grünen zum Sieg bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg gratuliert, stellt aber zugleich das Patt bei der Zahl der Sitze heraus. Die deutlichen Zugewinne der CDU und die Gleichzahl der Mandate müssten "in der Regierungspolitik und vorher in einem möglichen Koalitionsvertrag sich in einer Balance abbilden", sagte Merz nach Sitzungen der CDU-Spitzengremien in Berlin mit Blick auf ein mögliches grün-schwarzes Bündnis.
Bei der Wahl am Sonntag hatten die Grünen mit 30,2 Prozent knapp Platz eins vor der CDU mit 29,7 Prozent erreicht. Im neuen Landtag kommen aber beide Fraktionen auf jeweils 56 Mandate. Die SPD war auf 5,5 Prozent abgesackt. Das Ergebnis markiert eine knappe Führung der Grünen bei den Stimmen, während die Sitzverteilung ein exaktes Gleichgewicht zwischen den beiden stärksten Parteien zeigt.
Mit Blick auf mögliche Folgen der Landtagswahl auf die Arbeit der schwarz-roten Bundesregierung sagte Merz, er habe mit den SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas telefoniert. "Wir sind uns einig, dass dieses Ergebnis keine Auswirkungen auf die Koalition hier in Berlin haben wird." Diese Aussage unterstreicht die Trennung zwischen Landes- und Bundesebene in der politischen Bewertung des Wahlergebnisses.
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg stellt die Weichen für mögliche Koalitionsverhandlungen zwischen Grünen und CDU, wobei Merz die Notwendigkeit einer ausgewogenen Repräsentation der CDU-Erfolge betont. Die gleich hohe Mandatszahl beider Parteien im Landtag unterstreicht die Bedeutung verhandelter Kompromisse für die künftige Regierungsbildung im Südwesten Deutschlands.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.