
Trotz leicht gestiegener Ausgaben bleibt der Investitionsstau an Hessens Schulen nach Einschätzung der Bildungsgewerkschaft GEW enorm: Mindestens sechs Milliarden Euro fehlen für Bau und Sanierung, teilte die Gewerkschaft unter Verweis auf eigene Berechnungen mit. „Möglicherweise liegt der Wert auch deutlich höher. Leider will die Landesregierung es nicht genau wissen und verweigert eine Abfrage“, sagte der hessische GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann. Die Schätzung stützt sich auf Daten des Statistischen Landesamts und zusätzliche Recherchen, in die nach GEW-Angaben auch Bauausgaben ausgegliederter Unternehmen eingeflossen sind, die in der offiziellen Statistik nicht auftauchen.
Nach GEW-Berechnungen sind die realen Investitionen und Unterhaltungsausgaben im Jahr 2024 zwar moderat gestiegen. Zwischen 1992 und 2024 wurden landesweit im Schnitt 804 Euro pro Schülerin und Schüler jährlich in den Schulbau und die Schulinfrastruktur investiert, nach 795 Euro im Jahr zuvor. Die Gewerkschaft sieht darin aber keinen Durchbruch, sondern lediglich eine leichte Korrektur nach oben. Viele Gebäude seien weiterhin marode, Klassen würden in Containern unterrichtet, Toilettenanlagen seien oft in schlechtem Zustand und an zahlreichen Standorten fehle es grundsätzlich an Platz.
Die GEW warnt, dass die Finanzlage vieler Kommunen eine Beseitigung des Sanierungsstaus unmöglich mache. „In jedem Fall sind die hessischen Kommunen nicht in der Lage, den bestehenden Investitionsbedarf im Schulbau zu decken“, so Hartmann. Die schwache Entwicklung der Schulbauausgaben und die knappen Kassen vor Ort drohten das Problem maroder Schulen zu einem Dauerzustand werden zu lassen. Aus Sicht der Gewerkschaft steht deshalb auch das Land in der Pflicht. Sie fordert ein eigenes Schulbau-Investitionsprogramm, weil die bisherige Unterstützung von Land und Bund aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken.
Das Kultusministerium verweist hingegen auf die Zuständigkeit der Schulträger, also kreisfreie Städte und Landkreise, wenn es um Bau und Infrastruktur der Schulen geht. Diese würden von Land und Bund finanziell unterstützt, betonte das Ministerium auf Anfrage. Wie groß der tatsächliche Investitionsbedarf aus Sicht der Landesregierung ist, bleibt jedoch offen. Konkrete, landesweit erhobene Zahlen zum Zustand der Gebäude gibt es nach Darstellung der GEW bislang nicht – ein Umstand, den die Gewerkschaft als zentrales Hindernis für eine zielgerichtete Planung bezeichnet.
Die Investitionen in den Schulbau unterscheiden sich regional deutlich. Nach GEW-Angaben lag der Hochtaunuskreis mit durchschnittlich 1.500 Euro pro Schülerin und Schüler an der Spitze, während die Stadt Kassel mit 331 Euro das Schlusslicht bildete. Die Gewerkschaft warnt, dass solche Unterschiede die Bildungsbedingungen im Land weiter auseinanderdriften lassen könnten. Der jüngste Zwischenfall an einer Schule in Marburg, wo an der Astrid-Lindgren-Schule ein Teil der Decke auf einer Fläche von vier mal vier Metern herabgestürzt sein soll, dient der GEW als Beispiel dafür, welche Folgen ein über Jahre aufgestauter Sanierungsbedarf haben kann.

Unter den Bundesländern formiert sich geschlossener Widerstand gegen das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte an, dass im Bundesrat an diesem Freitag ein zwischen allen Ländern abgestimmter Antrag zum GKV-Gesetz eingebracht werden soll. Ihr Bundesland habe dabei für die ostdeutschen Länder eine maßgebliche Rolle bei der Ausarbeitung übernommen. Das Ziel der Länderseite: den Kurs der Bundesregierung bei der Konsolidierung der Kassenfinanzen korrigieren.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Paket soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit zu schließen und weitere Anhebungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden. Warken setzt dabei auf Ausgabenbremsen bei Leistungserbringern, höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragsstabilitätsgesetz soll am Freitag auch den Bundestag passieren, der Bundesrat kann zunächst Stellung nehmen. Formell ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, die Länder können den Prozess aber politisch verzögern und inhaltlich Einfluss nehmen.
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates warnte bereits vor erheblichen Nebenwirkungen der Sparstrategie. Die geplanten Maßnahmen dürften „nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden“, heißt es in einer Stellungnahme. Zwar müsse der Krankenhaussektor zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen, doch sieht der Ausschuss durch die vorgesehenen Einschnitte eine „hohe Insolvenzgefahr“ und eine überproportionale Belastung einzelner Bereiche. Auch in den Vorbereitungsgesprächen zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Bremen nehmen die Spar- und Reformpläne nach Angaben Dreses breiten Raum ein.
Drese kritisierte, es sei politisch kaum vermittelbar, Versicherte und Leistungserbringer wie Krankenhäuser zusätzlich zu belasten, während zentrale Kostentreiber unangetastet blieben. Dazu zählt sie versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit teilweise über die Kassenbeiträge finanziert werden. Ein Beispiel sind die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger: Nach Angaben der Techniker Krankenkasse zahlt der Bund pro versicherter Person derzeit 144 Euro im Monat. Diese Summe decke nur rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten, der Rest werde von der Gemeinschaft der Beitragszahler getragen. Experten plädieren daher für eine vollständige Finanzierung dieser Ausgaben direkt aus dem Bundeshaushalt.
Die Unzufriedenheit der Länder erstreckt sich neben dem GKV-Beitragsstabilitätsgesetz auch auf die geplante Reform der Pflegeversicherung. Nach Darstellung Dreses wurde die Tagesordnung der GMK kurzfristig angepasst, um beiden Themen mehr Raum zu geben und die Abstimmung unter den Ländern zu vertiefen. Während der Bund auf Haushaltsentlastung und Beitragssatzstabilität setzt, fordern die Länder eine ausgewogenere Verteilung der Lasten und eine stärkere Beteiligung des Bundes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben im Gesundheitssystem. Wie weit sie damit im parlamentarischen Verfahren durchdringen, dürfte sich in den kommenden Wochen im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat entscheiden.