
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) erhöht im Ringen um die künftige Energiepolitik den Druck auf die Bundesregierung in Berlin. In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warnt er nachdrücklich vor der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und dem sogenannten Netzpaket. Den ihm vorliegenden Plänen der schwarz-roten Bundesregierung attestiert Günther das Potenzial, „der Bundesrepublik und meinem Bundesland zu schaden“. Besonders kritisch sieht er die vorgesehenen Kürzungen bei der Förderung von Solarstrom sowie die Ausgestaltung des Netzpakets, das den Ausbau von Wind- und Solaranlagen stärker an den Netzausbau koppeln soll.
Der Zeitdruck ist hoch: Die derzeitige EEG-Förderarchitektur, über die der Bund jährlich rund 17 Milliarden Euro in erneuerbare Energien lenkt, verliert Ende 2026 ihre europarechtliche Genehmigung. Union und SPD ringen im Bundestag unter hohem Tempo um eine Novelle, nachdem der Regierungsentwurf Anfang September eingebracht worden ist. Aus Sicht Günthers geht die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verantwortete Neuausrichtung jedoch in die falsche Richtung. Besonders „hochgradig irritiert“ zeigt er sich über den Plan, die Einspeisevergütung für private Photovoltaikanlagen auf Dächern vollständig zu streichen. Angesichts der begrenzten Marktgröße dieses Segments stelle sich für ihn die Frage, ob der politische Nutzen der Einschnitte in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden für Akzeptanz und Ausbaugeschwindigkeit stehe.
Unterstützung erhält Günther aus dem eigenen Bundesland von Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Reiche stecke der Branche „Stöcker in die Speichen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Durch die Reformpläne wachse das Investitionsrisiko, das „Deutschlandtempo“ beim Ausbau der Erneuerbaren werde stattdessen abgebremst. Mit dem Netzpaket will die Bundesregierung den Zubau von Wind- und Solaranlagen enger mit dem Netzausbau verzahnen, um Kosten zu senken. Kritiker wie Goldschmidt fürchten jedoch, dass dies das Ausbautempo drückt – und damit auch die regionale Wirtschaftsentwicklung in Ländern wie Schleswig-Holstein bremst, die stark auf Wind- und Solarprojekte setzen.
Günther und Goldschmidt argumentieren zudem mit der energiepolitischen Verwundbarkeit Deutschlands. Der CDU-Ministerpräsident verweist in seinem Schreiben an Merz auf die Schließung der Straße von Hormus, die exemplarisch zeige, wie schnell fossile Märkte Krisen auslösen könnten. Nur ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien könne das Risiko einer erneuten „fossilen Preiskrise“ verringern, mahnt er. Dach-PV biete Bürgerinnen und Bürgern eine „niedrigschwellige Möglichkeit“, sich selbst an der Energiewende zu beteiligen. Wer diese Beteiligungsform unattraktiver mache, riskiere Akzeptanzprobleme und einen Tempoverlust beim Ausbau. Goldschmidt sekundiert, nicht die Erneuerbaren trieben die Energiepreise, sondern die fortbestehende Abhängigkeit von fossilen Energieträgern – sichtbar an Tankstellen, in Heizungskellern und auf Energierechnungen.
Auch bei der Windkraft sehen die Kieler Spitzenpolitiker Berlin in der Pflicht. Günther kritisiert, die vorgesehenen Ausschreibungsmengen für neue Anlagen an Land seien zu niedrig, um die von den Ländern ausgewiesenen Flächen voll zu nutzen. Goldschmidt verweist darauf, dass der Bund per Gesetz festgelegt habe, wie viele Areale für Windenergie deutschlandweit bereitzustellen sind – ein politisch teils hart umkämpfter Prozess in den Regionen. Werden nun Ausbaupfade durch restriktivere Förderbedingungen oder unzureichende Ausschreibungsvolumina ausgebremst, drohen aus Sicht der Landesregierung nicht nur wirtschaftliche Einbußen, sondern auch neue Konflikte um ohnehin schwer errungene Flächenentscheidungen.

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.