
Die deutsche Pharmaindustrie warnt vor massiven Belastungen für die Arzneimittelversorgung, sollte der Krieg im Iran und die damit verbundene Blockade der Straße von Hormus länger anhalten. Besonders kritisch sei die drohende Knappheit von Helium und anderen chemischen Ausgangsstoffen, teilte der Branchenverband Pharma Deutschland mit. Deutschland sei bei Helium nahezu vollständig auf Importe angewiesen, die zu einem großen Teil über die strategisch wichtige Wasserstraße laufen.
„Der Iran-Krieg ist noch nicht in den Regalen der Apotheken angekommen. In den Laboren und Werken der deutschen Arzneimittelhersteller steigt jedoch die Sorge, je länger die Blockade der Straße von Hormus dauert“, sagte Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. Helium gilt der Branche zufolge als kritischer Querschnittsrohstoff, der quer durch die Produktion von Tabletten, Infusionen und modernen Biologika benötigt wird.
Besonders betroffen wären Qualitätskontrollen: Helium kommt in der Pharmaindustrie vor allem in analytischen Verfahren zum Einsatz. Wird das Gas knapp und deutlich teurer, geraten diese Prüfprozesse ins Stocken. „Dann können die Unternehmen die Arzneimittel nicht mehr im gewohnten Umfang freigeben – selbst wenn Wirkstoffe und Packmittel vorhanden sind“, warnte Brakmann. Eine kurzfristige Umstellung auf andere Gase oder alternative Methoden sei kaum möglich, nicht zuletzt wegen notwendiger behördlicher Genehmigungen.
Bereits jetzt meldet die Branche erste Auswirkungen entlang der Lieferketten. Genannt werden steigende Transport- und Energiekosten, fehlende oder teurere Packmittel wie Glasflaschen und Verschlüsse sowie höhere Preise für petrochemische Grundstoffe und Ethanol. Eine längerfristige Störung der Straße von Hormus würde die Versorgung nach Einschätzung des Verbands zusätzlich destabilisieren. „Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, drohen mittelfristig Engpässe insbesondere bei Arzneimitteln, deren Qualitätskontrolle von Helium abhängt“, sagte Brakmann.
Pharma Deutschland fordert daher, Helium als strategisch relevantes Gut für das Gesundheitswesen einzustufen und regulatorische Hürden für Umstellungsprozesse zu senken. Ziel sei es, Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen zu verringern und die Versorgungssicherheit auch im Fall anhaltender geopolitischer Spannungen zu stärken.
In Rheinland-Pfalz haben sich zwei Jahre nach dem ersten Schritt der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis 30 genehmigte und aktive Anbauvereinigungen etabliert. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz bestätigte diese Zahl auf Anfrage und sprach von einer Entwicklung, die seit 2024 schrittweise an Dynamik gewonnen hat. Eine bereits erteilte Erlaubnis ist demnach wieder zurückgegeben worden.
Die rechtliche Grundlage für die neuen Strukturen wurde noch von der Ampel-Koalition im Bund gelegt. Seit dem 1. April 2024 sind Besitz, privater Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Zum 1. Juli 2024 folgte der zweite Schritt: Seitdem dürfen staatlich genehmigte Cannabis-Clubs unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. In der Praxis entstehen damit regulierte Versorgungswege, die den Schwarzmarkt teilweise ersetzen sollen.
Beim LSJV gingen bislang 52 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung ein. Zehn Verfahren sind nach Behördenangaben noch in Bearbeitung. Vier Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen, drei abgelehnt. In zwei Fällen hat das Landesamt bereits erteilte Erlaubnisse widerrufen, zwei Vorgänge wurden wegen fehlender Zuständigkeit weitergereicht. Ein Club in Rheinhessen berichtet laut LSJV von einem Wandel in der Mitgliedschaftsstruktur, Details dazu nannte die Behörde jedoch nicht.
Die Kontrolle der neuen Clubs ist engmaschig angelegt. Vor der Erteilung einer Erlaubnis wird jede Anbauvereinigung vor Ort besichtigt, zudem werden Proben des angebauten Cannabis genommen. Neben regulären Prüfungen sieht das Konsumcannabisgesetz anlassbezogene Kontrollen vor, etwa wenn Hinweise auf mögliche Mängel vorliegen. Zu den gesetzlichen Vorgaben zählen eine Altersgrenze von 18 Jahren für Mitglieder sowie ein Mitgliederlimit von 500 Personen pro Vereinigung. Der Versand und weitere vertriebsähnliche Formen außerhalb der gesetzlich erlaubten Strukturen sind untersagt.