Der US-Technologiekonzern Meta hat die Einführung neuer kommerzieller Nutzungsbedingungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Ursprünglich für den 8. Oktober 2026 angekündigt und später auf den 20. November 2026 terminiert, sahen die Änderungen weitreichende Zugriffsrechte vor. Meta beabsichtigte, Inhalte von Websites, die mit geschäftlichen Meta-Accounts verknüpft sind, automatisiert zu durchsuchen und für kommerzielle Produkte auszuwerten.
Besonders europäische Medienhäuser und Verbände wehrten sich gegen diese Klauseln, die den Zugriff auf Archive und redaktionelle Angebote ermöglichten. Die Betroffenen forderten die EU-Kommission auf, die Änderungen zu prüfen und deren Anwendung vorerst zu untersagen. Es wurde kritisiert, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung ausnutze, indem der Zugang zu Facebook und Instagram faktisch an die kostenlose Preisgabe digitaler Verlagsangebote geknüpft wurde.
Kritiker sehen darin eine Bedrohung der wirtschaftlichen Grundlage unabhängiger Medien. Da fast jede redaktionelle Organisation auf die Dienste des Zuckerberg-Konzerns angewiesen ist, wurde die Praxis als einseitige Geschäftsbeziehung gewertet. Meta reagierte zunächst mit marginalen Anpassungen und strich den expliziten Verweis auf das KI-Training, was von Beobachtern jedoch als sprachliches Ablenkungsmanöver eingestuft wurde.
Die Entscheidung zur Verschiebung erfolgte schließlich auch nach einer angekündigten förmlichen Untersuchung durch die britische Wettbewerbsbehörde. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Plattformkonzernen und Verlagen über die Monetarisierung journalistischer Arbeit. Neben Meta steht in diesem Zusammenhang auch Google in der Kritik, journalistische Inhalte ohne angemessene finanzielle Beteiligung oder nennenswerten Traffic-Rückfluss zu nutzen.




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