
Im Streit um die Finanzierung von Rettungsfahrten in Brandenburg hat Gesundheitsminister René Wilke ein Moratorium für drohende Gebührenbescheide verkündet. Nach einem Spitzentreffen mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Krankenkassen sind die Pläne einzelner Kommunen, Bürger erstmals direkt für Rettungseinsätze zur Kasse zu bitten, vorerst gestoppt. Eine dauerhafte Lösung steht noch aus, soll nun aber in weiteren Verhandlungen erarbeitet werden. Einigkeit besteht laut Wilke darin, dass Patientinnen und Patienten sich darauf verlassen können wollen, die Kosten für Rettungseinsätze nicht privat tragen zu müssen.
Auslöser der Auseinandersetzung war die Ankündigung der Stadt Cottbus, ab Ende März Gebührenbescheide für Rettungseinsätze zu verschicken – zunächst für Einsätze ab Januar 2025. Die Kommune begründete den Schritt mit einer Finanzierungslücke, weil die Krankenkassen nach Darstellung der Stadt nicht bereit seien, die vollen Kosten für 2025 zu übernehmen. Die Ersatzkassen wiesen das zurück und betonen, man zahle „selbstverständlich“ für gesetzlich vorgesehene, transparente und ordnungsgemäß kalkulierte Rettungsdienstleistungen. Nicht akzeptabel seien dagegen Kostenansätze, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder gebührenrechtlich nicht ansatzfähig seien.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, wie stark die Ausgaben für den Rettungsdienst steigen dürfen und wie diese Steigerungen belegt werden. Der Verband der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg fordert transparente und plausible Zahlen. In Cottbus halten die Kassen eine Kostensteigerung von rund 30 Prozent von 2024 auf 2025 nach eigenen Angaben für nicht plausibel. Ähnliche Konflikte gibt es im Landkreis Dahme-Spreewald, wo ebenfalls Gebührenbescheide drohten. Landrat Sven Herzberger machte deutlich, dass Bürger die Notrufnummer 112 wählen können müssten, ohne Angst vor späteren Gebührenbescheiden zu haben.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist die Lage im Land heterogen: In acht Landkreisen oder kreisfreien Städten sind die Finanzierungsfragen für den Rettungsdienst geklärt, weitere acht verhandeln noch mit den Kassen. Cottbus und Dahme-Spreewald gelten dabei als besondere Problemfälle. Dennoch sieht Minister Wilke auf allen Seiten die Bereitschaft zur Einigung, um zusätzliche Belastungen der Bürger zu vermeiden. Kommunalvertreter wie die Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick und die Uckermärker Landrätin Karina Dörk betonen eine gemeinsame Mitverantwortung für eine tragfähige und dauerhafte Lösung der Rettungsdienstfinanzierung.
Die Documenta gGmbH sieht sich nach dem Antisemitismus-Eklat der Weltkunstausstellung 2022 mit einer zivilrechtlichen Klage konfrontiert – und lehnt bislang eine gütliche Einigung ab. Vor dem Amtsgericht Kassel fordert eine Frau jüdischen Glaubens Schmerzensgeld, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte durch die Präsentation des Werks „People’s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi verletzt sieht. Die Klägerin, eine über 70-jährige Jüdin aus Niedersachsen, verlangt 1500 Euro wegen einer aus ihrer Sicht „antijüdischen Beleidigung“ und einer „abgrundtiefen Herabwürdigung“.
Auslöser des Verfahrens ist ein großformatiges Banner, das während der Documenta fifteen auf dem Kasseler Friedrichsplatz gezeigt wurde. Die Arbeit „People’s Justice“ ist wie ein wimmelbildartiges Schlachtengemälde angelegt und enthielt mehrere Motive, die von Kritikern als eindeutig antisemitisch bewertet wurden. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand unter anderem die Darstellung eines Soldaten mit Schweinsgesicht, der ein Halstuch mit Davidstern sowie einen Helm mit der Aufschrift „Mossad“, dem Namen des israelischen Auslandsgeheimdienstes, trägt. Weitere Figuren erinnerten nach Ansicht von Kritikern an NS-Propagandadarstellungen.
Nach heftiger Kritik wurde das Banner zunächst vom Kuratorenkollektiv Ruangrupa verhüllt und später vollständig abgebaut. Der Vorgang löste eine bundesweite Diskussion über Antisemitismus in der Kunst und die Grenzen der Kunstfreiheit aus und führte die Kasseler Ausstellung nach Einschätzung von Beobachtern in eine ihrer schwersten Krisen. Eine zuvor von der Klägerin eingereichte Strafanzeige blieb 2023 ohne strafrechtliche Konsequenzen; die Staatsanwaltschaft Kassel sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Mit der nun anhängigen Zivilklage strebt die Frau eine nachträgliche rechtliche Bewertung und eine symbolische Entschädigung an.
In der mündlichen Verhandlung zeigte sich die Klägerin zu einem Vergleich bereit. Sie knüpfte diesen an die Bedingung, dass die Documenta gGmbH ihr Bedauern gegenüber ihr persönlich und dem jüdischen Volk erklärt und einen symbolischen Betrag von 250 Euro an eine jüdische Gemeinde zahlt. Die Documenta lehnte dies jedoch ab. Eine Einigung kam nicht zustande, die Entscheidung des Gerichts soll Mitte April fallen. Damit bleibt zunächst offen, ob die Ziviljustiz dem Anspruch auf Schmerzensgeld im Kontext der umstrittenen Kunstpräsentation folgt und welche Maßstäbe sie bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz anlegt.