Lufthansa-Tochter Austrian Airlines verbucht solide Ergebnisse für 2025

10.03.2026


Die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) hat für das Geschäftsjahr 2025 einen operativen Gewinn von 84 Millionen Euro erzielt, was einer Steigerung von 11 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Umsatz stieg um drei Prozent auf rund 2,5 Milliarden Euro, ebenso wie die Zahl der beförderten Fluggäste. AUA-Chefin Annette Mann zeigte sich mit dem soliden Ergebnis, das einer Marge von 3,2 Prozent entspricht, dennoch nicht zufrieden. Sie verwies darauf, dass die Airline damit etwa 50 Prozent unter dem Durchschnitt europäischer Wettbewerber liege.

Die Luftfahrtbranche befindet sich laut Mann in einer geopolitisch anspruchsvollen Zeit. Die Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten machen Prognosen für das laufende Jahr 2026 schwierig. Die AUA hat im Auftrag des österreichischen Außenministeriums bereits 400 Österreicher aus der Krisenregion mittels Sonderflügen repatriiert. Etwa 200 weitere Passagiere befinden sich noch in Dubai, wo die Flüge der AUA vorerst bis zum 10. März ausgesetzt sind.

Trotz der Krise verzeichnet die AUA eine steigende Nachfrage auf bestimmten Strecken. Da arabische Fluggesellschaften ausfallen, hat die Airline die Flugfrequenzen von Wien nach Bangkok erhöht, da Urlauber nicht mehr in den Golfstaaten umsteigen können. Die Flüge nach Asien bleiben im Programm und werden nördlich über Aserbaidschan oder südlich über Saudi-Arabien umgeleitet, um den Krisenherd zu umfliegen.

Wirtschaftlich spürbar sind auch Turbulenzen an den Rohstoffmärkten. Die Preise für die Raffinierung von Rohöl zu Kerosin haben sich kurzfristig vervierfacht. Die AUA ist im Verbund mit der Lufthansa-Gruppe jedoch zu 80 Prozent gegen steigende Rohölpreise für das Jahr 2026 abgesichert. Ob sich höhere Kerosinkosten in Ticketpreisen niederschlagen, hänge von der Nachfrage ab. Für das laufende Jahr kündigte CEO Mann trotz der Herausforderungen durch den Iran-Krieg eine deutliche Ergebnisverbesserung an. Zudem plant die Airline für 2027, ihr 70. Gründungsjahr, die Vorstellung neuer Uniformen.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.