Nach enttäuschendem Wachstum stärkt Henkel Profitabilität und Dividende

14.03.2026


Henkel hat ein weiteres Jahr in einem schwierigen konjunkturellen und geopolitischen Umfeld mit robusten, aber beim Wachstum eher verhaltenen Zahlen abgeschlossen. Der Konzern erzielte einen Umsatz von rund 20,5 Milliarden Euro, belastet durch deutlich negative Wechselkurseffekte. Organisch – also bereinigt um Währungs- und Portfolioeffekte – legte der DAX-Konzern um 0,9 Prozent zu und blieb damit unter den Prognosen des Managements und den Erwartungen der Analysten, die mit 1,1 Prozent gerechnet hatten.

Bei der Profitabilität konnte Henkel dagegen zulegen. Das bereinigte betriebliche Ergebnis (EBIT) lag bei rund 3,0 Milliarden Euro. Die bereinigte EBIT-Marge stieg auf 14,8 Prozent und damit um 50 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr, womit der vom Unternehmen angepeilte Korridor von 14,5 bis 15,5 Prozent erreicht wurde. Das Ergebnis je Vorzugsaktie erhöhte sich währungsbereinigt um 4,7 Prozent auf 5,33 Euro. Der Free Cashflow belief sich auf rund 1,9 Milliarden Euro, und der Vorstand schlägt eine Dividendenerhöhung um 1,5 Prozent auf 2,07 Euro je Vorzugsaktie vor.

In den Sparten zeigte sich ein gemischtes Bild. Das Klebstoffgeschäft Adhesives Technologies wuchs organisch um 1,5 Prozent und blieb damit über dem Konzernschnitt, während das Konsumentengeschäft – gebündelt in der Einheit Consumer Brands mit Marken wie Persil, Pril und Pritt – nur um 0,3 Prozent zulegte. Im Schlussquartal kehrte sich dieses Muster um: Consumer Brands verzeichnete ein organisches Wachstum von 4,1 Prozent, Adhesives kam auf 0,9 Prozent, der Konzern insgesamt auf 2,3 Prozent – auch hier blieb Henkel hinter den Erwartungen des Marktes zurück. Auf Ergebnisebene lag die bereinigte operative Marge von Adhesives mit 16,7 Prozent über dem Konzerndurchschnitt, Consumer Brands kam auf 14,5 Prozent.

Strategisch treibt Henkel seine Wachstumsagenda weiter voran. Der Zusammenschluss der Konsumentengeschäfte wurde schneller als geplant abgeschlossen und soll Effizienzgewinne heben. Jüngste Zukäufe in beiden Unternehmensbereichen sollen das Wachstumspotenzial erhöhen. Für das laufende Jahr stellt der Konzern weiteres Umsatz- und Ergebniswachstum in Aussicht. Auf organischer Basis peilt Henkel eine Erlössteigerung im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich an; das bereinigte Ergebnis je Vorzugsaktie soll bei konstanten Wechselkursen im niedrigen bis hoch einstelligen Prozentbereich zulegen. Damit setzt das Management nach einem von Währungseffekten und verhaltenem Volumenwachstum geprägten Jahr klar auf mehr Effizienz, Innovationen und eine stärkere Ertragskraft.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.