
Der Akara Swiss Diversity Property Fund PK, verwaltet von Swiss Prime Site Solutions, will sein Wachstum mit einer weiteren Kapitalerhöhung beschleunigen. Nach der deutlich überzeichneten 17. Kapitalerhöhung im Juni 2026 plant der Immobilienfonds im November seine 18. Kapitalerhöhung. Angestrebt wird eine Kapitalaufnahme im Umfang von CHF 150 bis 200 Millionen. Die Zeichnungsfrist soll voraussichtlich von Mittwoch, 11. November, bis Dienstag, 1. Dezember 2026 dauern, die Liberierung der neuen Fondsanteile ist für Freitag, 11. Dezember 2026 vorgesehen. Die detaillierten Emissionskonditionen werden vor Beginn der Zeichnungsfrist veröffentlicht.
Die neue Kapitalrunde folgt auf ein solides erstes Halbjahr 2026, in dem der Akara Fund nach eigenen Angaben seine stabile Entwicklung bestätigt hat. Der Fonds erzielte in den ersten sechs Monaten eine Anlagerendite von 2,56 Prozent und erhöhte die Mietzinseinnahmen um über 9 Prozent auf rund CHF 54 Millionen. Das Immobilienportfolio wurde durch den gezielten Erwerb von sieben Liegenschaften mit einem Fair Value von rund CHF 288 Millionen ausgebaut. Per 30. Juni 2026 umfasste der Fonds damit insgesamt 150 Liegenschaften mit einem Marktwert von CHF 3,32 Milliarden.
Parallel zum Portfoliowachstum konnte der Fonds die Effizienz seiner Bestände steigern. Sowohl die Brutto- als auch die Nettorendite der fertigen Bauten legten im Berichtszeitraum zu. Gleichzeitig senkte der Akara Fund seine Fremdfinanzierungsquote auf 20,73 Prozent. Damit verschafft sich der Immobilienfonds zusätzlichen Spielraum für weiteres Wachstum, ohne die Verschuldung stark auszuweiten. Die geplante Kapitalerhöhung soll diese Strategie unterstützen und die Basis für eine Fortsetzung des ausgerichteten, nachhaltigen Ausbaus des Portfolios legen.
Die 18. Kapitalerhöhung erfolgt unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteilinhaber. Sollten nach Ablauf der Bezugsfrist freie Bezugsrechte verbleiben, können auch neue Investoren am Fonds partizipieren. Vor Beginn der Zeichnungsfrist haben Anleger zudem die Möglichkeit, mittels Pre-Commitments ihre Chancen auf eine Zuteilung zu erhöhen. Der Fonds verweist auf eine Projektpipeline im mittleren dreistelligen Millionenbereich bis in die nächste Dekade, für deren Umsetzung die nun geplante Kapitalaufnahme eine zentrale Grundlage bilden soll.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.