
Der Bundesrat hat am Freitag eine Entschließung gefasst, die Städten und Landkreisen mehr Spielraum bei der Vergabe von Autokennzeichen ermöglichen soll. Auf Initiative des Landes Hessen wird die Bundesregierung aufgefordert, zusätzliche Kennzeichen in einem Zulassungsbezirk ohne die bisher geltenden Beschränkungen zuzulassen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Kommunen bei der erweiterten Ausgabe von Nummernschildern pragmatischer vorgehen zu lassen.
Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD) betonte im Bundesrat, dass Autokennzeichen für viele Menschen mehr als eine Buchstabenkombination seien. "Sie steht für die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Stadt", sagte Mansoori. Schon die Wiedereinführung von Altkennzeichen habe gezeigt, dass dies funktioniere. Durch die Liberalisierung könne ohne großen Verwaltungsaufwand mehr regionale Verortung und Identitätsstärkung erreicht werden.
Niedersachsens Verkehrsminister Grant Hendrik Tonne unterstützte den Antrag aus Hessen und verwies darauf, dass Kfz-Kennzeichen für viele Menschen ein Stück Heimat seien, mit dem sie sich identifizieren. Ein prägnantes Kennzeichen könne ein Gewinn für Tourismus, Wirtschaft und regionale Entwicklung sein. Tonne betonte, dass die Wiedereinführung früherer Kennzeichen seit 2012 das große Interesse der Bevölkerung an regionalen Kennzeichen zeige.
Bisher können Landkreise und kreisfreie Städte mehrere Kfz-Unterscheidungszeichen nur unter bestimmten Bedingungen vergeben, etwa wenn ein Verbrauch der verfügbaren Kennzeichenkombinationen unmittelbar bevorsteht oder durch Gebietsreformen alte Unterscheidungszeichen auslaufen. Die Bundesländer wollen diese Einschränkungen nun beseitigen. Die angenommene Entschließung geht an die Bundesregierung, die über die Umsetzung entscheiden muss.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.