
Die NEOS, die kleinste der drei Regierungsparteien in Österreich, haben auf ihrer Klubklausur am Freitag eine umfassende Föderalismusreform vorgeschlagen. Zentrale Forderung ist die Abschaffung des Bundesrates sowie nicht-amtsführender Stadträte. Die Vorschläge wurden in einem Positionspapier zusammengefasst, das der APA vorliegt. NEOS-Klubobmann Yannick Shetty betonte als zentrales Ziel die Entflechtung des bestehenden "Kompetenzwirrwarrs" zwischen Bund und Ländern.
Ein wesentlicher Hebel für diese Reform ist nach Shettys Aussagen das Ende der 15a-Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen seien in den vergangenen Jahrzehnten zu einem "undurchsichtigen Vertragsdschungel" geworden, obwohl sie ursprünglich als Instrument der Zusammenarbeit gedacht waren. Die NEOS wollen diesen "Wildwuchs" beenden und die Vereinbarungen durch das Prinzip ersetzen: "Wer entscheidet, der vollzieht und der finanziert." Damit soll eine klarere Verantwortungszuweisung erreicht werden.
Darüber hinaus befürworten die pinken Abgeordneten eine Kompetenzneuordnung in mehreren Schlüsselbereichen. In der Bildung soll die Personalkompetenz beim Bund gebündelt werden, während Schulen gleichzeitig weitreichende Autonomie im pädagogischen, finanziellen und personellen Bereich erhalten sollen. Im Gesundheitswesen sprechen sich die NEOS für eine "Finanzierung aus einer Hand auf der Ebene von Gesundheitsregionen" aus. Für den Energiebereich schwebt ihnen eine bundeseinheitliche Planung vor, die schnellere Genehmigungen, mehr Wettbewerb und mehr Preistransparenz ermöglichen soll.
Weitere zentrale Punkte des NEOS-Positionspapiers sind mehr Steuerautonomie für Länder und Gemeinden sowie eine allgemeine Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Verwaltung und Energie. Die Vorschläge stoßen bei den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ auf Ablehnung. Die Debatte über die Zukunft des österreichischen Föderalismus dürfte damit neu entfacht sein.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.