
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 und 2025 deutlich gestiegen und haben neue Höchststände erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2024 auf 538,2 Milliarden Euro. Für 2025 geht die Behörde auf Basis vorliegender und fortgeschriebener Daten von einem weiteren kräftigen Anstieg um 7,7 Prozent auf 579,5 Milliarden Euro aus. Damit nähert sich das deutsche Gesundheitswesen der Marke von 600 Milliarden Euro jährlich.
Im Jahr 2024 gaben Staat, Sozialversicherungen, Unternehmen und private Haushalte zusammen 6.444 Euro pro Einwohnerin und Einwohner für Gesundheit aus. Gegenüber 2023 entsprach das einem Plus von 37,9 Milliarden Euro oder 7,6 Prozent. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt stieg auf 12,4 Prozent, nach 11,8 Prozent im Vorjahr. Vor 30 Jahren lag dieser Anteil noch bei 9,5 Prozent. 1994 summierten sich die Gesundheitsausgaben auf 175,3 Milliarden Euro, umgerechnet 2.161 Euro pro Kopf – sie haben sich damit in drei Jahrzehnten mehr als verdreifacht.
Größter Ausgabenträger blieb 2024 die gesetzliche Krankenversicherung. Sie stand für 55,9 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben und kam auf 300,8 Milliarden Euro. Das waren 7,8 Prozent oder 21,7 Milliarden Euro mehr als 2023. Besonders dynamisch entwickelten sich die Kosten der sozialen Pflegeversicherung. Deren Ausgaben erhöhten sich um 11,3 Prozent beziehungsweise 6,5 Milliarden Euro auf 64,7 Milliarden Euro. Ihr Anteil an den gesamten Gesundheitsausgaben lag bei 12,0 Prozent. Das Statistische Bundesamt führt den starken Zuwachs insbesondere auf weiter steigende Ausgaben für Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie Leistungszuschläge für vollstationäre Eigenanteile nach § 43c SGB XI zurück.
Die Zahlen verdeutlichen den anhaltenden Kostendruck im deutschen Gesundheitswesen. Sowohl der absolute Betrag der Ausgaben als auch ihr Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Leistung haben sich in den vergangenen Jahren spürbar erhöht. Mit dem erneuten deutlichen Zuwachs im Jahr 2025 setzt sich dieser Trend fort. Wie sich die steigenden Ausgaben langfristig auf Finanzierung, Beitragssätze und Leistungsumfang der sozialen Sicherungssysteme auswirken, bleibt vorerst offen und dürfte in der Finanz- und Gesundheitspolitik weiter an Bedeutung gewinnen.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die Neuordnung der Krankenhauslandschaft noch vor der Landtagswahl im September gesetzlich absichern. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bereitet dazu eine Änderung des Krankenhausgesetzes vor, die die Grundlage für eine umfassende Klinikreform legen soll. Kernfrage ist, welche Häuser künftig welche Leistungen anbieten dürfen – etwa ob Knieoperationen an einem Standort konzentriert und Hüft-Eingriffe an einem anderen gebündelt werden.
Im Mittelpunkt der Reform stehen neu definierte Leistungsgruppen. Für diese Behandlungsbereiche sollen einheitliche Anforderungen an Ausstattung und Fachärzte gelten. Nur Krankenhäuser, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Die Leistungsgruppen werden nun explizit im Krankenhausgesetz des Landes verankert; zudem sollen Verfahrensfragen des Planungsprozesses detaillierter geregelt werden.
Die Pläne orientieren sich an bundesweiten Reformbestrebungen. Ziel ist es, den finanziellen Druck auf Kliniken zu senken, immer mehr Behandlungsfälle zu generieren, und gleichzeitig die Qualität komplexer Eingriffe zu steigern. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Abteilungen besser werden, je häufiger sie bestimmte Eingriffe durchführen. Zugleich betont Grimm-Benne den Balanceakt zwischen medizinischer Qualität, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Versorgungssicherheit in dünn besiedelten Regionen. Krankenhäuser im Land kooperierten bereits stärker, spezialisierten sich und verlagerten Leistungen verstärkt in den ambulanten Bereich, sagte sie.
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Die Kliniken haben dem Land bereits mitgeteilt, welche Leistungen sie künftig anbieten wollen. Einbezogen ist auch der Medizinische Dienst, der prüft, ob die Häuser die personellen und strukturellen Anforderungen der neuen Leistungsgruppen erfüllen. Auf dieser Basis will das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der schwarz-rot-gelben Koalition den Zuschnitt der Krankenhausversorgung neu ordnen – mit dem erklärten Anspruch, sowohl die Qualität der Behandlung als auch die Erreichbarkeit der Versorgung im Flächenland langfristig zu sichern.