Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.

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Historischer Machtwechsel in Magdeburg: AfD vor erstmaliger Übernahme des Landtagspräsidiums

08.10.2026


Im Magdeburger Landtag steht ein Einschnitt in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte bevor: Erstmals könnte ein Abgeordneter der AfD das Amt des Landtagspräsidenten übernehmen. Der 35-jährige Tobias Rausch, seit 2016 Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt und Generalsekretär der AfD im Bundesland, geht mit einer komfortablen Mehrheit in die konstituierende Sitzung. Nach ihrem klaren Wahlsieg stellt die AfD künftig 39 der 83 Abgeordneten und ist damit die mit Abstand stärkste Fraktion.

Den entscheidenden Schub liefert das Bündnis mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die fünf BSW-Abgeordneten wollen geschlossen für Rausch stimmen und kommen gemeinsam mit der AfD auf 44 Stimmen. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze verweist auf parlamentarische Gepflogenheiten: Als stärkste Fraktion habe die AfD laut Geschäftsordnung Anspruch auf den Vorsitz im Parlament. Eine politische Blockbildung gegen die AfD lehnt Schulze ab und präsentiert die Zustimmung zur Wahl des Landtagspräsidenten als Signal eines „neuen Politikstils“.

Die übrigen Fraktionen reagieren gespalten. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen zusammen ebenfalls über 39 Mandate, treten aber nicht geschlossen gegen die AfD an. Die CDU hat angekündigt, sich bei der Wahl zu enthalten – Enthaltungen zählen in diesem Verfahren nicht als abgegebene Stimmen. SPD, Grüne und Linke wollen gegen Rausch stimmen. Spannend bleibt damit vor allem die Frage, ob der AfD-Kandidat über die absehbaren 44 Ja-Stimmen hinaus zusätzliche Unterstützung erhält. Vor der geheimen Abstimmung spekulieren die Lager bereits über mögliche Abweichler; aus der AfD-Spitze heißt es, zusätzliche Stimmen könnten auch aus dem Kreis der erklärten Gegner stammen.

Parallel zur Präsidentenwahl testet die AfD aus, wie weit ihr neuer Einfluss im Landtag reicht. Die Fraktion will die Geschäftsordnung ändern, um neben dem Präsidenten auch einen der drei Vizepräsidentenposten zu besetzen – vorgesehen ist der Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. In der Vergangenheit sorgten seine Beiträge zur Bildungs- und Kulturpolitik regelmäßig für Kritik in anderen Fraktionen, die den Personalvorschlag daher als Provokation werten dürften. Ob das BSW diese Personalie ebenso mitträgt wie die Wahl von Rausch, ist bislang offen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmungen wird die erste Sitzung des neu gewählten Landtags damit zum Testfall für künftige Zusammenarbeit und Machtarithmetik in Sachsen-Anhalt.