In den sogenannten Sugus-Häusern im Zürcher Kreis 5 verschiebt sich die Mieterschaft – und mit ihr die Kostenstruktur. Nach einer Massenkündigung von 105 Mietparteien zahlen heute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Teil der deutlich höheren Mieten. Recherchen von SRF und Angaben der Asylorganisation Zürich (AOZ) zeigen: Fünf Personen aus dem Asylbereich leben inzwischen in den Liegenschaften der Intuiva AG, drei davon in einer 4,5‑Zimmer-Wohnung, in der jedes Zimmer mit 1’200 Franken brutto pro Monat zu Buche schlägt. Insgesamt summiert sich die Miete dort auf 3’600 Franken – rund doppelt so viel wie vor den Kündigungen für die gesamte Wohnung.
Die drei vorläufig aufgenommenen Männer aus Afghanistan und Äthiopien bewohnen je ein Einzelzimmer und teilen sich Küche und Bad. Laut AOZ haben sie die Zimmer selber auf dem Markt gefunden und die Mietverträge erst im Anschluss der Organisation vorgelegt. Die Vermietungsstruktur ist mehrstufig: Eigentümerin Intuiva AG vermietet nicht direkt, sondern über eine Firma für Kurzzeitvermietungen, die wiederum an einen einzelnen Mann untervermietet. Die AOZ übernimmt im Rahmen ihrer regulären Unterstützung den Maximalbetrag von 1’200 Franken pro Person und Monat, verweist dabei aber auf fehlende gesetzliche Grundlagen, um bestimmte Eigentümerinnen pauschal von neuen Mietverträgen auszuschliessen. Ein solcher Ausschluss würde laut AOZ die ohnehin schwierige Wohnungssuche für Personen im Sozialhilfebereich zusätzlich erschweren.
Die Häuser geraten seit Ende 2024 verstärkt in die Schlagzeilen. Die Intuiva-Alleinverwaltungsrätin und Erbin von drei der neun Häuser, Regina Bachmann, hatte eine Totalsanierung angekündigt und allen 105 Mietparteien gekündigt. Die Schlichtungsbehörde erachtete die Leerkündigungen als missbräuchlich, worauf die Eigentümerin klagte. Das Mietgericht trat auf diese Klage nicht ein, der Fall liegt inzwischen beim Obergericht und ist damit weiter offen. Trotz des hängigen Verfahrens sind rund zwei Drittel der ursprünglichen Mieterschaft ausgezogen. Ein Teil der frei gewordenen Wohnungen wird mittlerweile über Plattformen wie Airbnb oder über Kurzzeitmodelle vermietet, was höhere Einnahmen ermöglicht als klassische Langzeitmietverhältnisse.
Für die verbleibenden Bewohnenden haben sich die Rahmenbedingungen spürbar verändert. Neben den steigenden Mieten berichten sie von zunehmendem Lärm durch Kurzzeitgäste und von Sicherheitsproblemen. In den vergangenen Monaten kam es laut Mieterberichten zu Einbrüchen im Keller; eine Bewohnerin schildert eine eingeschlagene Wohnungstür, die sie im Untergeschoss gefunden habe. Sie erzählt zudem von einem Vorfall mit einer Frau mit blutunterlaufenen Augen, bei dem sie häusliche Gewalt vermutete und die Polizei alarmierte. Während das Obergericht noch über die Missbräuchlichkeit der Massenkündigungen entscheidet, illustriert die aktuelle Belegung der Sugus-Häuser, wie eng Mietrecht, Eigentümerstrategie und Sozialpolitik in einem angespannten städtischen Wohnungsmarkt miteinander verflochten sind.

Im Magdeburger Landtag steht ein Einschnitt in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte bevor: Erstmals könnte ein Abgeordneter der AfD das Amt des Landtagspräsidenten übernehmen. Der 35-jährige Tobias Rausch, seit 2016 Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt und Generalsekretär der AfD im Bundesland, geht mit einer komfortablen Mehrheit in die konstituierende Sitzung. Nach ihrem klaren Wahlsieg stellt die AfD künftig 39 der 83 Abgeordneten und ist damit die mit Abstand stärkste Fraktion.
Den entscheidenden Schub liefert das Bündnis mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die fünf BSW-Abgeordneten wollen geschlossen für Rausch stimmen und kommen gemeinsam mit der AfD auf 44 Stimmen. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze verweist auf parlamentarische Gepflogenheiten: Als stärkste Fraktion habe die AfD laut Geschäftsordnung Anspruch auf den Vorsitz im Parlament. Eine politische Blockbildung gegen die AfD lehnt Schulze ab und präsentiert die Zustimmung zur Wahl des Landtagspräsidenten als Signal eines „neuen Politikstils“.
Die übrigen Fraktionen reagieren gespalten. CDU, SPD, Grüne und Linke verfügen zusammen ebenfalls über 39 Mandate, treten aber nicht geschlossen gegen die AfD an. Die CDU hat angekündigt, sich bei der Wahl zu enthalten – Enthaltungen zählen in diesem Verfahren nicht als abgegebene Stimmen. SPD, Grüne und Linke wollen gegen Rausch stimmen. Spannend bleibt damit vor allem die Frage, ob der AfD-Kandidat über die absehbaren 44 Ja-Stimmen hinaus zusätzliche Unterstützung erhält. Vor der geheimen Abstimmung spekulieren die Lager bereits über mögliche Abweichler; aus der AfD-Spitze heißt es, zusätzliche Stimmen könnten auch aus dem Kreis der erklärten Gegner stammen.
Parallel zur Präsidentenwahl testet die AfD aus, wie weit ihr neuer Einfluss im Landtag reicht. Die Fraktion will die Geschäftsordnung ändern, um neben dem Präsidenten auch einen der drei Vizepräsidentenposten zu besetzen – vorgesehen ist der Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. In der Vergangenheit sorgten seine Beiträge zur Bildungs- und Kulturpolitik regelmäßig für Kritik in anderen Fraktionen, die den Personalvorschlag daher als Provokation werten dürften. Ob das BSW diese Personalie ebenso mitträgt wie die Wahl von Rausch, ist bislang offen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmungen wird die erste Sitzung des neu gewählten Landtags damit zum Testfall für künftige Zusammenarbeit und Machtarithmetik in Sachsen-Anhalt.