
Der Essener Industriekonzern Thyssenkrupp befindet sich in einer kritischen Phase des Umbaus, die durch mehrere zeitlich überlappende strategische Entscheidungen geprägt ist. Im Zentrum stehen die Zukunft der Handelssparte Materials Services und die Verkaufsverhandlungen für die Stahlsparte Steel Europe mit dem indischen Konzern Jindal Steel. Diese parallelen Prozesse erhöhen die Unsicherheit bei Anlegern, was sich im Aktienkurs widerspiegelt, der in den letzten 30 Tagen um 15,30% gefallen ist und zuletzt bei 9,23 Euro notierte.
Bei Materials Services, einer Einheit mit einem Umsatz von 11,4 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2024/25 und über 15.000 Beschäftigten, steht eine zentrale Portfolio-Entscheidung an. Das Management prüft Optionen wie einen Börsengang (IPO) im Herbst 2026, eine Abspaltung oder einen vollständigen Verkauf. Entscheidend dafür ist die operative Performance im laufenden zweiten Geschäftsquartal, das Ende März endet. Ohne spürbare Verbesserungen bleibt die Richtung offen, was den Druck auf die Sparte erhöht.
Parallel laufen exklusive Gespräche mit Jindal Steel über den möglichen Verkauf von Thyssenkrupp Steel Europe (TKSE). Ein Due-Diligence-Prozess ist im Gange, und wichtige Zwischenschritte wurden bereits umgesetzt, darunter ein Tarifvertrag zur Stahl-Neuausrichtung im Dezember 2025 und ein Term Sheet mit Salzgitter im Februar 2026 zur Übertragung der HKM-Anteile, die zum 1. Juni 2026 geplant ist. Diese Verhandlungen finden vor dem Hintergrund hoher Restrukturierungskosten statt; im ersten Quartal 2025/26 fielen bei Steel Europe 401 Millionen Euro an, was zu einem Nettoverlust von 334 Millionen Euro beitrug. Für das Gesamtjahr 2025/26 erwartet der Konzern einen Nettoverlust zwischen 400 und 800 Millionen Euro.
Ein weiterer Rückschlag betrifft die Dekarbonisierungsstrategie: Thyssenkrupp hat das Ausschreibungsverfahren für grünen Wasserstoff vorerst gestoppt, da die Angebote deutlich über den wirtschaftlich vertretbaren Kalkulationen lagen. Dies betrifft Pläne für eine Direct Reduction Iron (DRI)-Anlage im Duisburger Werk, die zentral für die Umstellung auf CO₂-arme Stahlproduktion ist. Trotz dieses Dämpfers hält der Konzern am Bau der Anlage fest und verweist auf Lichtblicke wie einen neuen Liefervertrag mit BMW für CO₂-reduzierten Stahl ab 2026. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Thyssenkrupp die operativen und strategischen Herausforderungen meistern kann, um den Umbau erfolgreich zu gestalten.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.