Versorgungsregion Ost als Ausweg aus dem Gastpatienten-Dilemma

10.03.2026


Die Wiener Grünen haben am Montag ein Ende des anhaltenden Streits um Gastpatienten gefordert und die Schaffung einer gemeinsamen Versorgungsregion im Osten Österreichs vorgeschlagen. Parteichefin Judith Pühringer und Gesundheitssprecherin Barbara Huemer kritisierten bei einer Pressekonferenz im Rathaus, dass die Debatte zu einem "unwürdigen Schauspiel" verkommen sei, bei dem Verantwortung nur hin und her geschoben werde. Statt politischem Hickhack zwischen Wien und Niederösterreich brauche es rasche Gespräche zu einer gemeinsamen strategischen Planung, betonten die Politikerinnen.

Der Konflikt dreht sich um planbare, nicht dringliche Operationen für Patienten aus anderen Bundesländern in Wiener Spitälern. Die Stadt Wien versucht, den Zustrom zu begrenzen und verweist auf zusätzliche Kosten, die nicht ausgeglichen würden. Aus dem Rathaus wird beklagt, dass Wien zu jenen Ländern gehöre, die finanziell mehr für Gastpatienten aufbringen müssten, als aus dem Finanzausgleich zurückfließe. Die Grünen zeigen Verständnis für die Forderung nach Verhandlungen, sehen jedoch derzeit keine konstruktiven Gespräche.

Als Lösung schlagen die Wiener Grünen eine Versorgungsregion vor, die Wien, Niederösterreich und das Burgenland umfassen soll. In dieser könnten Zuständigkeiten klar definiert, Doppelgleisigkeiten abgebaut und die Finanzierung der Spitäler gemeinsam geplant werden. Das Modell soll als Pilotprojekt für die Ostregion dienen und nach einer Evaluierung österreichweit umgesetzt werden. Pühringer betonte, die Gesundheitsversorgung dürfe nicht länger Spielball im politischen Streit zwischen den Bundesländern sein.

Gesundheitssprecherin Huemer hinterfragte die Grundlage des Konflikts, indem sie darauf hinwies, dass alle Länder dem Finanzausgleich zugestimmt hätten. Sie äußerte Verwunderung darüber, warum man sich nun unzufrieden zeige und mutmaßte, möglicherweise hätten Wien oder Niederösterreich nicht alle Dokumente gründlich gelesen. Die Grünen fordern ein sofortiges Ende der Streitereien, die nach ihrer Ansicht zu massiver Verunsicherung bei Patienten führen, die teilweise über ein Jahr auf Operationen warten.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.