VW-Rivian-Joint-Venture erreicht Meilenstein: Elektronik-Plattform besteht Wintererprobung

30.03.2026


Volkswagen und der US-Elektroautobauer Rivian haben bei der Entwicklung einer neuen Elektronik-Architektur für künftige Stromer einen wichtigen Meilenstein erreicht. Im nordschwedischen Arjeplog, nur wenige Kilometer südlich des Polarkreises, schloss das gemeinsame Entwicklungsunternehmen beider Konzerne eine mehrmonatige Wintererprobung erfolgreich ab. Drei Referenzfahrzeuge von VW, Audi und der wiederbelebten US-Marke Scout wurden seit November bei Minusgraden, Eis und Schnee einem Härtetest unterzogen.

Im Fokus stand dabei unter anderem der geplante Einstiegsstromer VW ID.Every1, der 2027 für rund 20.000 Euro auf den Markt kommen soll. Er wird das erste Modell des Konzerns sein, das mit der neuen Elektronik-Architektur aus dem Joint Venture mit Rivian an den Start geht. Nach dem Debüt im ID.Every1 will Volkswagen die Architektur konzernweit über alle Marken ausrollen. Nach Audi und Scout sollen früheren Angaben zufolge auch Porsche und anschließend alle weiteren Konzernmarken folgen. Eingesetzt wird die Technik ausschließlich in Elektrofahrzeugen und ist auf westliche Märkte außerhalb Chinas ausgerichtet.

„Mit dem erfolgreichen Abschluss der Wintertests zeigt unser Joint Venture erneut, wie schnell und präzise dort gearbeitet wird“, erklärte Konzernchef Oliver Blume laut Mitteilung. Die Ergebnisse belegten, dass die neue Architektur „unter harten winterklimatischen und anspruchsvollen fahrdynamischen Bedingungen bereits zuverlässig funktioniert“. Damit seien die Voraussetzungen für die nächsten Entwicklungsschritte im Gemeinschaftsunternehmen sowie für die weitere Produkt- und Plattformplanung in den Marken geschaffen.

Das im November 2024 gegründete Gemeinschaftsunternehmen firmiert unter dem Namen Rivian and Volkswagen Group Technologies (RV Tech). Es entwickelt die Elektronik-Architektur künftiger VW-Elektroautos auf Basis der Technologie von Rivian. Volkswagen hatte sich im vergangenen Jahr zu milliardenschweren Investitionen in die Zusammenarbeit entschlossen, um die Software- und Elektronikkompetenz seiner nächsten Fahrzeuggeneration zu stärken. Die nun abgeschlossenen Tests in Nordschweden markieren den Übergang von der Konzeptphase in die weiterführende Industrialisierung der neuen Plattform.

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Secunet plant flexiblere Ausschüttungen zwischen 30 und 50 Prozent des Gewinns

30.03.2026


Secunet Security Networks AG stellt ihre Dividendenpolitik neu auf und rückt die Finanzierung künftigen Wachstums stärker in den Mittelpunkt. Der IT-Sicherheitsanbieter aus Essen will die jährlichen Ausschüttungsvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat an die Hauptversammlung künftig direkt am Konzernergebnis nach Steuern ausrichten. Gleichzeitig wird die Ausschüttungsquote variabel gestaltet und soll abhängig vom jeweiligen Finanzierungsbedarf innerhalb einer Bandbreite von 30 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses liegen.

Die Neuausrichtung soll erstmals auf den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2025 angewendet werden. Für die kommende Hauptversammlung plant Secunet eine Dividende von 2,58 Euro je Aktie. Nach Unternehmensangaben entspricht dies rund 50 Prozent des Konzernergebnisses 2025 nach Steuern und damit dem oberen Ende der neu definierten Ausschüttungsbandbreite. Im Vergleich zum Vorjahr fällt die Dividende um 15 Cent niedriger aus.

Nach Darstellung des Unternehmens soll die neue Dividendenpolitik dem Vorstand ermöglichen, zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums flexibler auf die Innenfinanzierungskraft des Konzerns zurückzugreifen. Die variable Ausschüttungsquote soll so ausgestaltet sein, dass sie sowohl künftige Investitions- und Finanzierungsbedarfe berücksichtigt als auch eine Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg sicherstellt.

Der Vorstand von Secunet zeigt sich überzeugt, dass insbesondere die Flexibilisierung der Ausschüttungshöhe eine angemessene Aktionärsbeteiligung bei gleichzeitig solider Kapitalstruktur gewährleistet. Die Anpassung der Dividendenpolitik wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen und im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlicht.