Wien verschärft Kontrollen gegen illegalen Vape-Verkauf an Jugendliche

30.04.2026


Die Stadt Wien verschärft ihr Vorgehen gegen den illegalen Verkauf von Vapes, Nikotinbeuteln und anderen Nikotinprodukten an Minderjährige. Nach einer seit Februar laufenden Schwerpunktaktion des Marktamts mit 366 Kontrollen und 170 Anzeigen stellt die Stadt die Strategie nun auf ganzjährige, unangekündigte Überprüfungen um. Damit sollen Verstöße nicht mehr nur punktuell, sondern dauerhaft verfolgt werden.

Auslöser ist ein anhaltender Trend zu bunt gestalteten E‑Zigaretten und Einweggeräten mit hohem Nikotingehalt, die laut Stadt gezielt Kinder und Jugendliche ansprechen – etwa durch auffällige Farben, Figuren, süße Aromen und Lichteffekte. Der Nikotingehalt dieser Produkte kann dem klassischer Zigaretten entsprechen. Beobachtungen vor Schulen und in Parks zeigen demnach, dass bereits sehr junge Teenager solche Geräte konsumieren.

Im Fokus der Kontrollen stehen vor allem Handy-, Call- und Paketshops. Dort werden Vapes nach Angaben der Stadt häufig nicht offen angeboten, sondern auf Nennung eines Codeworts unter dem Ladentisch hervorgeholt. In einem Fall observierten Ermittler in Zivil über drei Wochen hinweg einen Shop, bevor Marktamt, Polizei und Zoll gemeinsam einschritten. Neben Verstößen gegen das Verkaufsverbot von Tabak- und Nikotinprodukten an unter 18‑Jährige wurden auch Übertretungen des Werbeverbots sowie illegale Alkoholverkäufe an Jugendliche dokumentiert.

Um den Druck zu erhöhen, baut Wien parallel die Kooperation mit dem Tabakbüro der AGES aus, um insbesondere Lieferketten und Vertriebswege stärker nachzuverfolgen. Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße nimmt das Marktamt (MA 59) unter der Telefonnummer 01/4000‑8090 entgegen, auch anonym. Bei Verstößen gegen das Tabakgesetz drohen nach Angaben der Stadt Geldstrafen in fünfstelliger Höhe.

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Bundesregierung prüft Zuckerabgabe – Länder warnen vor missbräuchlicher Nutzung

30.04.2026


Die Bundesregierung bereitet die Einführung einer Zuckerabgabe vor und stößt damit auf gemischte Reaktionen in den Ländern. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) signalisiert Unterstützung für die Pläne, knüpft diese aber an klare Bedingungen. Entscheidend sei, was die schwarz-rote Koalition am Ende tatsächlich vorlege, betonte der Regierungschef in Kiel. Dass das Thema Zuckersteuer auf Bundesebene an Bedeutung gewinne, begrüße er ausdrücklich.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, wofür die erwarteten Mehreinnahmen verwendet werden. Günther teilt die Linie von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), wonach die Zuckerabgabe nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden dürfe. Stattdessen müssten die Mittel der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Befürworter argumentieren, dass eine zweckgebundene Verwendung etwa für Präventionsprogramme und Ernährungsaufklärung die Akzeptanz einer solchen Steuer stärken könnte.

Aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums heißt es indes, die Zuckerabgabe sei Teil eines breiteren Konsolidierungskurses. Neben der neuen Abgabe auf zuckergesüßte Produkte sind demnach eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen vorgesehen, um den Bundeshaushalt zu stabilisieren. Parallel dazu arbeitet eine Kommission unter Leitung von Gesundheitsministerin Nina Warken an einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und empfiehlt unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden.

Die politische Stimmung zu dem Thema hat sich in kurzer Zeit deutlich verschoben. Noch im Februar war ein ähnlicher Vorschlag auf einem CDU-Parteitag als „grüne Bevormundungspolitik“ abgelehnt worden. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der anhaltenden Debatte über ernährungsbedingte Krankheiten flammt die Diskussion nun wieder auf. Ob die Zuckerabgabe am Ende primär als Instrument der Gesundheitsförderung oder als Baustein der Haushaltskonsolidierung wahrgenommen wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die Bundesregierung den Forderungen nach einer klaren Zweckbindung der Einnahmen folgt.