Wirtschaftsgebiet Wil West: St. Gallen verkauft Land an Thurgau

10.03.2026


Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen hat am Sonntag den Weg für das umstrittene Wirtschaftsentwicklungsprojekt Wil West freigemacht. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,7 Prozent stimmte die Bevölkerung für den Verkauf des 125.000 Quadratmeter großen Grundstücks an den Kanton Thurgau. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,1 Prozent, wie aus den offiziellen Ergebnissen hervorgeht. Damit kann das als Leuchtturmprojekt angepriesene Wirtschaftsgebiet nach einem ersten gescheiterten Anlauf 2022 nun doch realisiert werden.

Der Nettoerlös aus dem Landverkauf beläuft sich auf 10,4 Millionen Franken. Der Verkaufspreis von 20,3 Millionen Franken basiert auf zwei unabhängigen Gutachten, wovon 7,5 Millionen Franken für die Kompensation von 18 Hektaren Fruchtfolgeflächen und eine Mehrwertabgabe von 2,4 Millionen Franken abgezogen werden. Der Thurgauer Grosse Rat hatte den Kauf des Landes bereits im vergangenen Sommer bewilligt, nachdem ein Antrag der SVP, die kantonale Stimmbevölkerung über das Geschäft entscheiden zu lassen, gescheitert war.

Das Projekt Wil West sieht die Entwicklung eines nachhaltigen Wirtschaftsgebiets mit neuem Autobahnanschluss und verbesserten Bus-, Bahn- und Veloverbindungen vor. 22 Gemeinden erklärten sich bereit, für das Vorhaben auf Neueinzonungen von Bauland zu verzichten. Die Befürworter argumentieren, dass bis zu 3.000 neue Arbeitsplätze entstehen und die Region damit auf den steigenden Wettbewerb um zukunftsfähige Unternehmen reagieren könne. Gegner kritisieren hingegen den unwiederbringlichen Verlust von wertvollem Kulturland.

Der nächste Schritt ist nun die Übertragung des Bodens, für die keine weiteren politischen Entscheide mehr nötig sind. Zuerst wird ein Vorverkaufsvertrag unterschrieben, die Abtretung des Areals wird gültig, sobald das Land effektiv eingezont ist. Im Thurgau wird ein kantonaler Nutzungsplan erstellt, den St. Gallen vor dem definitiven Abschluss des Geschäfts abwartet. Thurgauer Regierungsrat Dominik Diezi (Mitte) zeigte sich erleichtert über das Abstimmungsergebnis und betonte, dass im Vergleich zum ersten Projekt die Nachhaltigkeit gestärkt und mehr für die Landwirtschaft getan worden sei.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.