
Der US-amerikanische Stahlkonzern Worthington Steel hat die Bedingungen für die Übernahme des deutschen Stahlhändlers Klöckner & Co angepasst. Ursprünglich hatte Worthington eine Mindestannahmeschwelle von 65 Prozent der Anteile angestrebt, doch nun wurde diese auf 57,5 Prozent gesenkt. Diese strategische Anpassung erfolgte, nachdem Worthington bereits 56,9 Prozent der Anteile erworben hatte. Die Annahmefrist für das Angebot wurde zudem bis zum 26. März verlängert, um den Aktionären mehr Zeit für ihre Entscheidung zu geben.
Klöckner & Co hat im Geschäftsjahr 2025 in einem herausfordernden Marktumfeld eine deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses erzielt. Das EBITDA vor wesentlichen Sondereffekten stieg auf 171 Millionen Euro, nach 136 Millionen Euro im Vorjahr. Der Absatz konnte leicht auf 4,53 Millionen Tonnen gesteigert werden, während der Konzernumsatz preis- und währungsbedingt auf 6,4 Milliarden Euro zurückging. Das Konzernergebnis verbesserte sich signifikant auf minus 53 Millionen Euro gegenüber minus 176 Millionen Euro im Vorjahr.
Das Übernahmeangebot von Worthington Steel sieht einen attraktiven Angebotspreis von 11,00 Euro je Aktie für alle Klöckner-Aktionäre vor. Worthington betonte, weder den Angebotspreis zu erhöhen noch weitere Änderungen am Übernahmeangebot vorzunehmen. Von den bereits gesicherten 56,9 Prozent der Stimmen stammen 41,5 Prozent von Swoctem, der Gesellschaft, über die Klöckner-Großaktionär Friedhelm Loh seine Anteile verwaltet.
Die Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit belief sich mit 110 Millionen Euro im vierten Jahr in Folge deutlich im positiven Bereich. Für das laufende Geschäftsjahr 2026 gibt Klöckner & Co einen positiven Ausblick. Der Vorstand schlägt eine Dividende von 0,20 Euro je Aktie vor, was dem Niveau des Vorjahres entspricht. Die Entwicklung der Übernahme durch Worthington Steel wird von Marktbeobachtern aufmerksam verfolgt, da sie Auswirkungen auf die Struktur des europäischen Stahlhandels haben könnte.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.