LONDON, 16. Juli 2026 /PRNewswire/ -- H.I.G. Capital („H.I.G."), ein führender globaler Anbieter alternativer Investments mit einem verwalteten Kapital von 75 Milliarden US-Dollar, freut sich bekannt zu geben, dass eines seiner verbundenen Unternehmen Highground Living („Highground" oder das „Unternehmen") gegründet hat – eine neu geschaffene deutsche Wohnimmobilienplattform mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro und Hauptsitz in Berlin.

Highground entsteht durch die Zusammenführung vorhandener H.I.G.-Beteiligungen und -Aktivitäten im Raum Berlin, parallel zu einer neuen Investition in ein hochwertiges Wohnimmobilienportfolio im Wert von 450 Millionen Euro in Leipzig und Dresden.
Highground verbindet institutionelles Eigentum mit einer erfahrenen lokalen Betriebsplattform und schafft so ein skalierbares Wohnimmobiliengeschäft, dessen Schwerpunkt auf der Verbesserung der Wertentwicklung der Objekte liegt und das gleichzeitig hochwertigen Wohnraum in den stärksten städtischen Märkten Deutschlands bereitstellt. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Berlin beabsichtigt, sowohl sein Portfolio als auch seine operative Plattform im Laufe der Zeit auszubauen, gestützt durch Deutschlands Position als einer der größten Wohnimmobilienmärkte Europas sowie durch die strukturelle Wohnungsknappheit, die robuste Nachfrage und das begrenzte neue Angebot. H.I.G. ist der Ansicht, dass diese langfristigen Fundamentaldaten ein attraktives Umfeld für weitere Investitionen und das Wachstum der Plattform bieten.
Riccardo Dallolio, Geschäftsführer und Leiter von H.I.G. Realty Europe in London, erklärte: „Highground markiert einen wichtigen Meilenstein für die europäische Wohnimmobilienstrategie von H.I.G. Realty. Wir haben den deutschen Wohnimmobilienmarkt als einen unserer Märkte mit hoher Überzeugung identifiziert und eine skalierbare Plattform aufgebaut, um die aktuellen Marktchancen zu nutzen."
Stelios Theodosiou, Geschäftsführer bei H.I.G. Realty in Europa, erklärte: „Highground bietet eine institutionelle operative Plattform, die durch aktives Asset-Management und diszipliniertes Portfoliowachstum langfristigen Wert schaffen kann. Wir freuen uns darauf, das Managementteam bei der Expansion des Unternehmens auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt zu unterstützen."
Informationen zu H.I.G. Capital
H.I.G. ist eine weltweit führende Gesellschaft für alternative Anlagen mit einem verwalteten Kapital von 75 Milliarden US-Dollar.* Mit Hauptsitz in Miami und Niederlassungen in Atlanta, Boston, Chicago, Los Angeles, New York, San Francisco und Stamford in den Vereinigten Staaten sowie internationalen Niederlassungen in Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Paris, Bogotá, Rio de Janeiro, Dubai und Hongkong ist H.I.G. darauf spezialisiert, mittelständischen Unternehmen Fremd- und Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, und verfolgt dabei einen flexiblen, betriebsorientierten sowie wertsteigernden Ansatz:
Seit der Gründung im Jahr 1993 hat H.I.G. weltweit in mehr als 400 Unternehmen investiert und diese betreut. Das aktuelle Portfolio der Gesellschaft umfasst mehr als 100 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von über 53 Milliarden US-Dollar. Weitere Informationen finden Sie auf der H.I.G.-Website hig.com.
*Basierend auf dem gesamten von H.I.G. Capital und seinen verbundenen Unternehmen eingeworbenen Kapital.
Kontakt:Riccardo Dallolio
Geschäftsführer
rdallolio@hig.com
Stelios Theodosiou
Geschäftsführender Direktor
stheodosiou@hig.com
H.I.G. Capital
10 Grosvenor Street
2. Stock
London W1K 4QB
Tel.: +44 (0) 207 318 5700
hig.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.