Ein GreenBird-Briefing beleuchtet, was die trilaterale Absichtserklärung für Produzenten, Investoren und die betroffenen Landschaften bedeutet
BUENOS AIRES, Argentinien, 1. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Im Juli 2026 wurde durch eine trilaterale Absichtserklärung (MOU) zwischen der kanadischen Regierung, der Regierung von Alberta und fünf großen Ölsandproduzenten ein Rahmen geschaffen, der die Ausweitung der Produktionskapazitäten mit historischen Investitionen in Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und neue Exportinfrastruktur verknüpft.
Canadian Natural Resources, Suncor Energy, Cenovus Energy, Imperial Oil und ConocoPhillips Canada haben sich zur Entwicklung des Projekts „Pathways Carbon Capture and Storage" verpflichtet, einer gemeinsamen Infrastrukturinitiative, deren Ziel es ist, bis 2035 jährlich etwa 6 Millionen Tonnen CO₂ abzuscheiden und diese Menge bis 2045 auf 16 Millionen Tonnen pro Jahr zu steigern.
Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass die im Juli unterzeichnete Absichtserklärung eher bedingte Zusagen als bereits umgesetzte Projekte darstellt. Die endgültigen verbindlichen Vereinbarungen sollen bis zum 15. November 2026 abgeschlossen sein und werden darüber entscheiden, ob die steuerlichen Rahmenbedingungen eine Expansion für die Produzenten wirtschaftlich rentabel machen.
Alberta fördert derzeit etwa vier Millionen Barrel pro Tag, und die Provinzregierung hat öffentlich ihr Ziel bekundet, diese Menge innerhalb eines Jahrzehnts zu verdoppeln. Das Wachstum hängt weiterhin von günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab, insbesondere von der Verteilung der CCS-Kosten, der Gestaltung der CO₂-Bepreisung und den verfügbaren Fördermitteln. Endgültige Investitionsentscheidungen zu „Pathways" werden voraussichtlich erst Ende 2027 oder Anfang 2028 getroffen, sobald die finanziellen Rahmenbedingungen geklärt sind.
EXPERTENMEINUNGEN
„Was ich am wichtigsten finde, ist, dass die Regierungen im Grunde die Voraussetzungen für Wachstum geschaffen haben, die Produzenten jedoch noch kein großes Kapital investiert haben. Als jemand, der vor seinem Ruhestand jahrzehntelang in dieser Branche tätig war, kann ich Ihnen sagen, dass die Fristen für die endgültigen Vereinbarungen die eigentliche Bewährungsprobe sein werden. Dann werden die Unternehmen wissen, ob sie eine akzeptable Kapitalrendite erzielen können."
– Bekbolat Bekenov, pensionierter Branchenexperte (Argentinien)
„Aus Sicht der Anleger wird in den kommenden Monaten Kapitaldisziplin vorherrschen. Die Führungsteams der gesamten Branche werden ohne Gewissheit über die steuerlichen Rahmenbedingungen kein Risiko bei der Produktionsausweitung eingehen. Bis dahin werden sie sich auf Dividenden und Rückkäufe aus bestehenden Vermögenswerten konzentrieren."
– Maria Santos, unabhängige Energieanalystin (Houston)
ZEITLEISTE – MEILENSTEINE
Die Vereinbarung ist das Ergebnis monatelanger intensiver Verhandlungen. Die Absichtserklärung zwischen Bund und Ländern wurde im Mai 2026 bekannt gegeben, gefolgt von der dreiseitigen Absichtserklärung der Branche im Juli 2026. Der WCOP-Antrag wurde dem Prüfungsverfahren des Bundesamtes für Großprojekte unterzogen, wobei die Aufnahme in die Liste der Projekte von nationalem Interesse für den 1. Oktober 2026 angestrebt wird. Die Bauarbeiten könnten bereits im September 2027 beginnen, sofern alle Genehmigungen vorliegen.
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.