Phemex veröffentlicht den Nachweis der Reserven für April 2026 und meldet eine Gesamtreservendeckungsquote von 131 %

02.04.2026

APIA, Samoa, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Phemex, eine nutzerorientierte Krypto-Börse, gab die Veröffentlichung ihres Proof of Reserves (PoR) für April 2026 bekannt und bekräftigte damit ihr Bekenntnis zu Transparenz, der Absicherung durch Vermögenswerte und der Sicherheit der Nutzergelder. Der jüngste Bericht bestätigt, dass alle Guthaben der Nutzer vollständig gedeckt sind, wobei die Gesamtreservekennzahl für die wichtigsten Vermögenswerte bei 131 % liegt.

Phemex Publishes April 2026 Proof of Reserves, Reporting 131% Total Reserve Ratio

Laut dem „Proof-of-Reserves"-Bericht vom April 2026 verfügt Phemex über überbesicherte Reserven für wichtige Kryptowährungen, darunter BTC mit 133,11 %, ETH mit 141,61 %, USDT mit 103,61 % und SOL mit 155,62 %. Alle gemeldeten Vermögenswerte übersteigen eine Reservequote von 100 %, was darauf hindeutet, dass die Verbindlichkeiten gegenüber den Nutzern vollständig gedeckt sind und die Vermögenswerte jederzeit zugänglich bleiben.

Der „Proof of Reserves" von Phemex nutzt ein auf Merkle-Bäumen basierendes Verifizierungsmodell, das es Nutzern ermöglicht, unabhängig zu bestätigen, dass ihre Guthaben in den Gesamtverbindlichkeiten der Plattform enthalten sind, während die Datenintegrität und der Datenschutz gewahrt bleiben. Dieser kryptografische Ansatz ermöglicht eine transparente Überprüfung, ohne dass individuelle Kontodaten offengelegt werden.

Federico Variola, CEO von Phemex, kommentierte: „Nutzerorientierung bedeutet in der Praxis, den Nutzern einen klaren Einblick zu geben, wie ihre Vermögenswerte gehalten und verwaltet werden. Die regelmäßige Veröffentlichung des Proof of Reserves ist Teil dieses Ansatzes und stellt sicher, dass Transparenz in das System integriert ist, anstatt als einmalige Überprüfung behandelt zu werden. Es geht darum, eine Plattform zu schaffen, auf der Nutzer mit Vertrauen agieren können, da sie wissen, dass die Grundlagen stimmen."

Durch die monatliche Veröffentlichung von Proof of Reserves bietet Phemex einen überprüfbaren Einblick in die Solvenz der Plattform und die Deckung der Reserven. Das Update vom April 2026 setzt diese Praxis fort und fördert damit mehr Rechenschaftspflicht und messbare Transparenz im Ökosystem der digitalen Vermögenswerte. Laufende Investitionen in Infrastruktur, Systemstabilität und Benutzererfahrung zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Händler Vermögenswerte verwalten, Trades ausführen und reibungslos auf Gelder zugreifen können.

Informationen zu Phemex

Phemex wurde 2019 gegründet und ist eine nutzerorientierte Krypto-Börse, der weltweit mehr als 10 Millionen Trader vertrauen. Die Plattform bietet Spot- und Derivatehandel, Copy Trading sowie Vermögensverwaltungsprodukte, bei deren Entwicklung Nutzererlebnis, Transparenz und Innovation im Mittelpunkt stehen. Mit einem zukunftsorientierten Ansatz und dem Anspruch, Nutzer zu stärken, stellt Phemex verlässliche Tools, breiten Zugang und sich weiterentwickelnde Möglichkeiten bereit, damit Trader jeder Erfahrungsstufe wachsen und erfolgreich sein können.

Weitere Informationen finden Sie auf: https://phemex.com/

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Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026

Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.