Xinhua Silk Road: Die 5. Konferenz zur Tourismusentwicklung in Changsha wird in Hunan eröffnet

01.10.2026

PEKING, 1. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Die fünfte Konferenz zur Tourismusentwicklung in Changsha wurde am 29. September im Kreis Changsha, der Hauptstadt der chinesischen Provinz Hunan, eröffnet.

Im Rahmen der Konferenz wurde ein vielfältiges Angebot im Tourismusbereich vorgestellt, darunter Studienreisen zum Thema „Rot", ökologischer Wellness-Tourismus, Freizeitaktivitäten auf dem Land, intelligente Fertigung sowie Kongress- und Messetourismus – mit dem Ziel, Changsha zu einem führenden Reiseziel für „Kurzurlaube" zu machen.

Mit den vier Schwerpunktthemen „rote Kultur", „grüne Ökologie", „intelligente Fertigung" und „Offenheit" entwickelt der Landkreis Changsha eine neue Vision für eine hochwertige und integrierte Tourismusentwicklung in der gesamten Region.

Der Landkreis bietet Tourismusrouten an, die eine Reihe einzigartiger Reiseziele miteinander verbinden, darunter das Bancang Resort in der Stadt Kaihui, die Dorfgemeinschaft Dashali in der Stadt Qingshanpu, die „Rote-Tourismus"-Sehenswürdigkeiten rund um Chen Shuxiang in der Stadt Fulin sowie Industrietourismus-Standorte bei GAC Aion und im Minghe-Industriepark. Diese Reiseziele zeigen innovative Konzepte auf, die aus der Verbindung von Kultur und Tourismus entstehen.

Im Rahmen der Konferenz fanden zudem sechs thematische Rahmenveranstaltungen statt, die eine Plattform zur Förderung des Tourismuskonsums bildeten.

Changsha hat bereits im fünften Jahr in Folge die Konferenz zur Tourismusentwicklung veranstaltet und damit die Entwicklung des Tourismus sowie den Tourismuskonsum in der Stadt erheblich angekurbelt.

Im Jahr 2025 haben sich sowohl die Zahl der Touristen als auch die Gesamtausgaben im Tourismussektor in Changsha im Vergleich zu 2021 verdoppelt. Die Ausgaben der Einreisetouristen stiegen im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 40 Prozent. 

Original-Link: https://en.imsilkroad.com/p/352408.html

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.